Das H-Kennzeichen – Oldtimerbegutachtung
Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.
Welches Fahrzeug kann das H-Kennzeichen erhalten?
Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst
- die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO),
- die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
- die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
- die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).
Vorteile des H-Kennzeichens
Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.
Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.
Fragen zu Oldtimer?
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