Das H-Kenn­zei­chen – Oldtimerbegutachtung

Das H-Kenn­zei­chen – Oldtimerbegutachtung

Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.

Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.

Welches Fahrzeug kann das H-Kennzeichen erhalten?

Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst

  1. die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO),
  2. die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
  3. die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
  4. die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).

Vorteile des H-Kennzeichens

Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.

Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.

 

Titelmotiv zum GTÜ-Oldtimer-Ratgeber

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