Unfallschadengutachten

Schadengutachten

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines/eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. einer GTÜ-Partnerin/eines GTÜ-Partners in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Wir, als GTÜ-Sachverständige, sind unabhängig und neutral, da wir keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. Als GTÜ-Sachverständige listen wir Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Welche Arten von Schäden gibt es und was ist zu beachten?

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Als Geschädigte/-r in einem Unfall haben Sie

  1. die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters/einer unabhängigen Gutachterin für ein Kfz-Gutachten, z. B. von der GTÜ;
  2. das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin/eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt;
  3. die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt;
  4. die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).

 

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.

GTÜ-Schadengutachten
GTÜ-Schadengutachten